Seit dem 01. Januar 2024 gilt der neue Mietspiegel in Kassel. Mussten bisher mühsam drei Vergleichsmieten oder sogar ein Gutachten herangezogen werden, um eine Mieterhöhung geltend machen zu können, kann nun eine Mieterhöhung mit dem aktuellen Mietspiegel begründet werden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, diese neue Möglichkeit der Mieterhöhung umzusetzen.
Neben dem Mietspiegel gibt es auch weiterhin die Mieten anhand von drei Vergleichsmieten oder einem Gutachten zu erhöhen. Die hier beschriebenen Mieterhöhungen gehören in die Kategorie „Mieterhöhung wegen gestiegener Vergleichsmieten“. Die Möglichkeit die Miete wegen einer Modernisierung zu erhöhen, wenn Sie eine hierzu privilegierte Modernisierung an der Immobilie vorgenommen haben, besteht daneben weiterhin. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Barbara Rang
Erste Ansprechpartnerin für Erbrecht und Mietrecht
Telefon: 0561 952821-0